Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige BesitzerIn den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird. Eine Verlustanzeige kann aber auch als Nachweis für Behörden bzw. Versicherungen und sonstiges benötigt werden.
| Kosten für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige |
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| Bundesgebühr | € 2,10 | für eine bestimmte Stelle |
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| Zeugnisgebühr | € 21,00 | für den privaten Zweck |
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Erforderliche Unterlagen:
Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn dieser noch vorhanden ist, wenn nicht, ein amtl. Identitätsnachweis)
Hinweis:
Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei oder der Führerscheinbehörde (BH Bruck/Leitha) erfolgen. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus.
Bei Verlust des Personalausweises in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich. Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.
Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei anzuzeigen.
Weitere Informationen siehe unter: oesterreich.gv.at