Verlustmeldung

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird. 

Kosten für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige:

  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
  • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:                                      Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

Erforderliche Unterlagen: 
Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn dieser noch vorhanden ist, wenn nicht, ein amtl. Identitätsnachweis)

Hinweis:                                                                                                                                                                                                                 Der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus.

Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.                   Bei einem Verlust des Reisepasses in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.

Bei Verlust des Personalausweises in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich. Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.

Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei anzuzeigen.

Weitere Informationen siehe unter: Verlustmeldung - Österreich.gv.at

Zuständig