Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der/die AntragstellerIn gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich. Der/die AntragstellerIn muss zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht/Formular.
| gewöhnliche Strafregisterbescheinigung dient zur Vorlage für den künftigen oder aktuellen Dienstgeber |
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| Eingabengebühr | € 21,00 | Bundesverwaltungsabgabe | € 2,10 |
| Gesamtkosten: | € 23,10 |
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| gewöhnliche Strafregisterbescheinigung für Allgemein (für keine bestimmte Stelle/Arbeitgeber) |
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| Eingabengebühr | € 21,00 | Bundesverwaltungsabgabe | € 2,10 |
| Zeugnisgebühr | € 21,00 |
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| Gesamtkosten: | € 44,10 |
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| besondere Strafregisterbescheinigung (nur mit entsprechender und unterfertigter Bestätigung/Formular seitens des Vereins, Organisation bzw. Arbeitgeber |
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| Eingabengebühr | € 21,00 | Bundesverwaltungsabgabe | € 2,10 |
| Beilagengebühr | € 6,00 |
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| Gesamtkosten: | € 29,10 |
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- besonderen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" (Ausstellung nur wenn eine entsprechende und unterfertigte Bestätigung/Formular (Antrag) der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt)
- besonderen "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" (Ausstellung nur wenn eine entsprechende und unterfertigte Bestätigung/Formular (Antrag) der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt)
| gewöhnliche Strafregisterbescheinigung UND besondere Strafregisterbescheinigung |
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| 2x Eingabengebühr | á € 21,00 / € 42,00 | 2x Bundesverwaltungsabgabe | á € 2,10 / € 4,20 |
| Beilagengeühr: | € 6,00 |
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| Gesamtkosten: | € 52,20 |
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Es gibt auch die Möglichkeit die Strafregisterbescheinigung per ID Austria anzufordern. Bitte informieren Sie sich darüber unter oesterreich.gv.at