Ein Antrag auf Pflegegeld muss mittels Formular erfolgen und wird nicht seitens der Gemeinde geprüft und genehmigt sondern erfolgt ausschließlich über die Pensionsversicherungsanstalt.
Antragsberechtigt sind:
» Pflegebedürftige
» Gesetzliche Vertreter/innen bzw. Sachwalter/innen
» Familienmitglieder
» Haushaltsangehörige
Höherer Pflegeaufwand:
Steigt der Pflegeaufwand, muss man die Erhöhung des Pflegegeldes schriftlich beantragen.
Wichtig ist, dass jede für den Bezug des Pflegegeldes maßgebliche Änderung (.zB. Wohnsitzwechsel) der pflegegeldauszahlenden Stelle zu melden ist, da zuviel ausgezahltes Pflegegeld zurückgefordert wird.
Gerne können wir Ihnen ein Formular zur Verfügung stellen, wie bereits erwähnt sind wir jedoch nicht für die Prüfung bzw. Bearbeitung zuständig.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pensionsversicherungsanstalt:
telefonischen Auskunfts- und Beratungszeiten (Telefon: 05 03 03) bzw. unter Pensionsversicherungsanstalt