Meldebestätigung

Alle Wohnsitzanmeldungen werden seit dem 1. März 2002 im Zentralen Melderegister verdatet. Bereits vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wohnsitze sind nur in den Lokalen Melderegistern der einzelnen österreichischen Gemeinden eingetragen.

Über Ihre aktuellen oder früheren Wohnsitze können Sie eine Meldebestätigung, früher Meldezettel genannt, erhalten. 

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z. B. Minderjährige), entweder eine

  • "einfache" Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
  •  "historische" Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen)      

beantragen. Sie können dabei auch wählen, ob Sie die Bestätigung(en) aus dem lokalen Melderegister wollen (in diesem sind nur Ihre Meldungen innerhalb der Gemeinde gespeichert) oder aus dem Zentralen Melderegister – ZMR (hier sind Ihre Meldungen in ganz Österreich gespeichert).         

Gebühren:

Bundesgebühr: € 21,00 Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)

Verwaltungsabgabe: €  3,00 

Nähere Informationen finden Sie auch unter oesterreich.gv.at 

Zuständig

Formulare