Sie haben etwas gefunden oder verloren?
Wenn Sie etwas gefunden haben - freut sich der Besitzer über die ehrliche Abgabe des Fundgegenstandes. Denn wenn Sie etwas verloren haben, kann es durchaus sein, dass wir durch ehrliche Finder den Gegenstand aufbewahrt haben. Rufen Sie einfach an - egal ob in der Situation des "Gefundenen" oder "Verlorenen" - wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde/Gemeinde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.
Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde/Gemeinde abzugeben.
Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Eigentümerin/den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.
Geht der Führerschein verloren oder wird er gestohlen, muss bei der Polizei unverzüglich – spätestens aber eine Woche nach dem Verlust oder Diebstahl – eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden. Eine Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige gilt vier Wochen lang als Führerscheinersatz – allerdings nur innerhalb Österreichs.
Wenn Sie Ihren Führerschein im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann dort kein Duplikat der österreichischen Lenkberechtigung ausgestellt werden.
Zuständige Stelle:
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
Weitere Informationen finden Sie auf: Verlust Führerschein - Österreich.gv.at