Bedürftige Personen mit einer rheumatischen Erkrankung oder einer Bewegungsbehinderung können bei der Abteilung Finanzen um Kurplätze ansuchen.
Ein Kurplatz kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen (NÖ Landesregierung) prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – den entsprechenden Kurplatz im Badenerhof Gesundheits- und Kurhotel in Baden bei Wien.
Die Mittel kommen aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden.
Für einen Kurplatz aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden müssen die AntragstellerInnen
- an einer rheumatischen Erkrankung oder einer Bewegungsbehinderung leiden,
- kurfähig sein,
- bedürftig sein,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.
Anbei die Richtlinien für die Vergabe von Kurplätzen.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten (diese finden Sie unter "Downloads"). Sollte es Ihnen technisch nicht möglich, helfen wir Ihnen gerne den Antrag auf ein Kurplatzansuchen auszudrucken.
Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich an das Amt der NÖ Landesregierung, bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle der NÖ Landesregierung (02742/9005-13064, Frau Schmalzbauer).