Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
- Strafregisterbescheinigung dient zur Vorlage für den künftigen oder aktuellen Dienstgeber
Gebühren: Bundesgebühr: € 14,30 Verwaltungsabgabe: € 2,10
- Strafregisterbescheinigung für Allgemein (für keine bestimmte Stelle):
Gebühren: Bundesgebühr: € 14,30 Zeugnisgebühr: € 14,30 Verwaltungsabgabe: € 2,10
- spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" (Ausstellung nur wenn eine entsprechende Bestätigung (Antrag) der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt)
- spezielle "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" (Ausstellung nur wenn eine entsprechende Bestätigung (Antrag) der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt)
Gebühr: Verwaltungsgebühr: € 2,10
Wird eine Strafregisterbescheinigung und eine spezielle Strafregisterbescheinigung gemeinsam beantragt, sind folgende Gebühren zu entrichten: 2x Bundesgebühr (á € 14,30): € 28,60 2x Verwaltungsabgabe (á € 2,10): € 4,20 2x Beilagengebühr (á € 3,90): € 7,80 (fallen nur bei schriftlichen Antrag an)
Nähere Informationen unter Österreich.gv.at