Meldewesen - amtliche Abmeldung

Eine amtliche Abmeldung (Abmeldung von Amts wegen) in Österreich erfolgt, wenn eine Person ihre gesetzliche Meldepflicht verletzt hat und sich nach dem Auszug aus einer Unterkunft nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgemeldet hat. Dies geschieht oft auf Initiative des Vermieters. 

Hier ist der Ablauf und die Folgen einer solchen Abmeldung:

Verfahrenseinleitung

Wenn ein Unterkunftsgeber (Vermieter/Eigentümer) feststellt, dass eine Person ausgezogen ist, sich aber nicht abgemeldet hat, kann er eine Abmeldung von Amts wegen einleiten.

Prüfung und Fristsetzung

Die Meldebehörde prüft den Sachverhalt und verständigt die betroffene Person (falls erreichbar) schriftlich. Die Person hat daraufhin Gelegenheit zur Stellungnahme.

Abmeldung

Erfolgt keine Reaktion innerhalb einer angemessenen Frist (oft wird die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung bewirkt, wenn der Brief nicht zugestellt werden kann), wird die Person von Amts wegen abgemeldet.

Rechtliche Folgen

  • Verwaltungsübertretung: Die Verletzung der Meldepflicht ist eine Verwaltungsübertretung. Es können Geldstrafen bis zu 726 €, im Wiederholungsfall sogar bis zu 2.180 € verhängt werden.
  • Probleme bei Ausweisen & Dokumenten: Für die Ausstellung von Reisepass, Personalausweis oder Führerschein ist ein Hauptwohnsitz im Inland erforderlich. Ohne diesen kann die Abwicklung erschwert sein. 
  • Wahlrecht: Nur am Hauptwohnsitz ist die Ausübung des Wahlrechts (Nationalrat, Landtag, Gemeinderat) möglich.
  • Sozialversicherung & Leistungen: Die Anmeldung ist relevant für die Zuständigkeit von Sozialversicherungsträgern, den Bezug von Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe oder Arbeitslosengeld.
  • Kfz-Zulassung: Ein Fahrzeug muss auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.

Datensatz

Die Abmeldung wird im Zentralen Melderegister (ZMR) vermerkt. 

Wichtig: Eine Abmeldung von Amts wegen bedeutet nicht zwingend, dass die Person im Ausland ist; sie bedeutet lediglich, dass sie nicht mehr unter der betreffenden Adresse gemeldet ist. Der Hauptwohnsitz muss dort sein, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet (engerer persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen, z.B. Familie, Arbeit). Wer sich aus Gefälligkeit an einer Adresse anmeldet, an der er nicht wohnt, begeht eine strafbare Scheinanmeldung.

Vermeidung: Melden Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Auszug selbst ab oder um.

Zuständig