Meldeauskunft

Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über eine eindeutig bestimmbare Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Auskunft aus dem ZMR (Zentrales Melderegister) über angemeldete Personen erhalten. Generell gilt, dass nur Auskunft über den Hauptwohnsitz erteilt wird. Verfügt ein gesuchter Mensch über keinen aufrechten Hauptwohnsitz, so wird Auskunft über den zuletzt abgemeldeten Hauptwohnsitz erteilt. Über weitere Wohnsitze (Nebenwohnsitze) wird hingegen normalerweise keine Auskunft erteilt.

Voraussetzungen:

Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale so weit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:

  • Vor- und Familienname
  • ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Verfahrensablauf:

Sie können persönlich, postalisch, per Mail oder per ID Austria um Meldeauskunft ansuchen - telefonisch ist nicht erlaubt

Kosten:

FormArtKosten
Antragmündlichgebührenfrei
Antragschriftlich€ 21,00
elektronischer AntragAustria ID€ 13,00
AuskunftBundesverwaltungsabgabe LMR€ 2,10
AuskunftBundesverwaltungsabgabe ZMR€ 3,30
Beilagengebührschriftlich€ 6,00 pro Bogen


Zuständig