Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mind. 6 Monate (183 Tage) in Österreich haben - unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische StaatsbürgerInnen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Man muss keinen Antrag stellen, der Klimabonus kommt automatisch und wird direkt auf das Konto überwiesen - vorausgesetzt die Kontodaten wurden auf FinanzOnline nach dem 01. Jänner 2020 und vor dem 10. Juli 2023 aktualisiert.
Alternativ wird der Klimabonus per RSa-Brief als Gutschein geschickt. Aus Sicherheitsgründen muss dieser persönlich entgegengenommen werden. Zusätzlich kann eine volljährige Person im gleichen Haushalt mit einer ausgefüllten Klimabonus Vollmacht den Brief am Wohnort entgegennehmen (bitte diese bei einer Poststelle beglaubigen lassen). Die Gutscheine können vom Supermarkt bis zur Bücherei bei tausenden Geschäften in Österreich eingelöst oder bei unsere Bankpartner bank99 in Bargeld abgelöst werden. Auf www.klimabonus.gv.at/#gutschein kann man sich die Einlösestellen anzeigen lassen.
Der Klimabonus wird zwischen Herbst 2023 und Frühjahr 2024 ausbezahlt. *Personen, die erst in der zweiten Jahreshälfte den Anspruch von 183 Tagen Hauptwohnsitz erfüllen können, bekommen ihn im Frühjahr 2024.
Höhe des Betrages:
2023 beträgt der Klimabonus € 110,- € 150,- € 185,- oder € 220,-. Die genaue Summe ist vom Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur abhängig. Unter www.klimabonus.gv.at/#plz kann man sich die Höhe des Klimabouns 2023 anzeigen lassen.
Bei weitere anfallende Fragen rund um den Klimabonus hilft die Service Hotline 0800 800 80 von Montag bis Freitag 8-18 Uhr weiter oder unter www.klimabonus.gv.at .