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Information zur Vogelgesundheitsverordnung

Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (siehe Datei).

Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at. Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden. 

!!! Meldung von Geflügelhaltungen!!! 
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Beilage im Anhang: Pflichten für Tierhalter

Die Kundmachung zur Festlegung der Risikogebiete können Sie der Amtstafel entnehmen - auch in digitaler Form

04.04.2026