Die Freischaltung bzw. Registrierung erfolgt ausschließlich mit (telefonischer) Terminvergabe und nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. Personen ab dem 14. Lebensjahr. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.
VORTEILE UND ANWENDUNGEN
Mit der ID Austria können Sie beispielsweise Ihren digitalen Führerschein via Smartphone vorzeigen und digitale Dokumente unterschreiben. Mit Ihrer digitalen ID können Sie zahlreiche Anwendungen verschiedener Behörden und auch Wirtschaftsunternehmen nutzen. Die wichtigsten Plattformen sind die App "Digitales Amt", das Unternehmensserviceportal, FinanzOnline, die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und das Service-Portal der Sozialversicherung. Die ID Austria bietet höchste Datensicherheit und ist kostenlos nutzbar. Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter oesterreich.gv.at/ID Austria
REGISTRIERUNG UND NUTZUNG
!!! Für die Nutzung benötigen Sie ein Mobilgerät und die VOR - Installation der App „Digitales Amt" !!!
Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen
amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass bzw. Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei ÖsterreicherInnen) mit.
Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) ist für die Registrierung nicht erforderlich, wenn Sie entweder
- einen österreichischen Reisepass (nicht länger als 6 Jahre abgelaufen) oder
- einen österreichischen Personalausweis (nicht länger als 1 Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
- ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben.
Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behördentermin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.
Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig. Die Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.
Weitere Informationen siehe Informationsblatt (im Anhang).