In Österreich ist man als Hundehalter gesetzlich verpflichtet, seinen Hund bei der Gemeinde anzumelden und eine jährliche Hundeabgabe (Hundesteuer) zu bezahlen. Wer einen Hund erwirbt oder mit einem Hund in die Gemeinde zuzieht, hat dies der Gemeinde unverzüglich (NÖ HHG), spätestens binnen eines Monats (NÖ HAbgG 1979) anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben, zugelaufene Hunde, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden. Bei der Anmeldung erhält man eine Hundemarke, die als Nachweis für die Zahlung dient und am Halsband getragen werden muss, sobald sich der Hund außerhalb deiner Wohnung oder deines Hauses aufhält. Wichtig: Wenn dein Hund draußen unterwegs ist ohne Hundemarke, kann das als Ordnungswidrigkeit gelten und bei Kontrolle ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn die Marke verloren geht, muss diese bei Verlust sofort dem Gemeindeamt gemeldet werden -eine Ersatzmarke wird unverzüglich ausgefolgt.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (FÜR ALLE HUNDE)
Alle HundehaltenInnen müssen den Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden bei der Anmeldung vorlegen.
VERPFLICHTENDER „NÖ HUNDEPASS“ (ALLGEMEINE SACHKUNDE)
Bei Neuanschaffung eines Hundes nach dem 1. Juni 2023 ist der Kurs „Allgemeine Sachkunde“ zu absolvieren und bei der Anmeldung des Hundes auf der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Falls diese nicht bei der Anmeldung erbracht werden kann, ist der Nachweis binnen 6 Monaten nachzubringen. Dieser Kurs muss nur einmal besucht werden.
BESCHRÄNKUNG DER HUNDEHALTUNG
Das Halten von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt ist verboten. Davon dürften maximal zwei Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (oder auffällige Hunde) gehalten werden.
Für die Anmeldung des Hundes wird folgendes benötigt:
- Anzeigeformular der Hundehaltung (siehe Anhang oder auch am Gemeindeamt möglich)
- Sachkundenachweis (wenn schon vorhanden)
- Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung pro Hund € 725.000,00)
- Hundepass mit Nachweis der Chipnummer
REGISTRIERUNG VON HUNDEN - HEIMTIERDATENBANK UND CHIPPFLICHT
Seit Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Microchip tragen und in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert werden. Auch jede Änderung der Daten ist bekannt zu geben, ebenso das Datum, wenn ein Hund abgegeben wird oder gestorben ist. Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ist jedoch vom Hundehalter selbst durchzuführen, in manchen Fällen wird der Hund seitens des Tierarztes in der Heimtierdatenbank registriert!
Wenn es Ihnen nicht möglich ist die Anmeldung Ihres Hundes zu unseren Parteienverkehrszeiten vorzunehmen, können Sie auch auf elektronischen Weg Ihren Hund bei uns anmelden: Online Anmeldung. Bitte vergessen Sie jedoch nicht die o.a. benötigten Unterlagen anzuhängen - sollte dieses nicht möglich sein, übermitteln Sie uns diese per Mail.
| Rasse | Vorschreibung | Kosten |
|---|
| gewöhnliche Hunde | jährlich | € 30,00 |
| Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential* | jährlich | € 70,00 |
| (Ersatz-) Marke | einmalig | € 1,20 |
*In Niederösterreich gelten bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, auch bekannt als Listenhunde. Dazu gehören der Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu. Die Haltung solcher Hunde ist an bestimmte Auflagen gebunden, wie z.B. das Vorlegen eines erweiterten Sachkundenachweises und das Anleinen mit Maulkorb an öffentlichen Orten.
Konkret bedeutet das für die Haltung von Listenhunden in Niederösterreich:
- Sachkundenachweis: Hundehalter müssen einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen, der einen theoretischen und einen praktischen Teil umfasst
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Listenhunde müssen in öffentlichen Bereichen, wie z.B. im Ortsgebiet, an der Leine und mit Maulkorb geführt werden
- Haftpflichtversicherung: Für Listenhunde ist eine erhöhte Haftpflichtversicherung erforderlich
- Anzeigepflicht: Die Haltung von Listenhunden muss bei der Gemeinde angezeigt werden
- Obergrenze: Die Haltung von mehr als zwei Listenhunden oder auffälligen Hunden in einem Haushalt ist verboten
- Wesenstest: Bei Zweifeln, ob ein Hund als Listenhund gilt, kann ein Wesensprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich sein
NÖ Hundehaltegesetz (siehe Anhang)