Hundeabmeldung

Die Abmeldung Ihres Hundes in unserer Gemeinde ist wichtig, um die Hundesteuer korrekt zu beenden und unnötige Abgaben zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Schritte:

Gründe für die Abmeldung:

  • Tod des Hundes
  • Umzug in eine andere Gemeinde oder ins Ausland
  • Weitergabe des Hundes an eine andere Person

Was wird benötigt:

  • Name des Hundes
  • Name und Adresse des Hundehalters
  • Euthanasiebestätigung (falls zutreffend)

Die Abmeldung kann online, per Mail oder persönlich zu unseren Parteienverkehrszeiten erfolgen. 

Wichtig zu wissen: solange die Abmeldung nicht erfolgt, bleibt die Abgabenpflicht bestehen! Auch bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde muss die neue Adresse gemeldet werden. 

Bei Abmeldung aufgrund eines Todes:

Der Verlust eines Hundes ist ein schwerer Moment. Um Sie in dieser Zeit zu entlasten, können Sie die Abmeldung unbürokratisch per E-Mail oder Telefon vornehmen. Wir bitten Sie lediglich, uns zeitnah oder nach Ihren Möglichkeiten eine tierärztliche Bestätigung über das Ableben zukommen zu lassen.

Wir danken Ihnen für die verantwortungsvolle Haltung Ihres Tieres und wünschen Ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit.


Zuständig