Hundeabmeldung

Die Abmeldung Ihres Hundes in unserer Gemeinde ist wichtig, um die Hundesteuer korrekt zu beenden und unnötige Abgaben zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Schritte:

Gründe für die Abmeldung:

  • Tod des Hundes
  • Umzug in eine andere Gemeinde oder ins Ausland
  • Weitergabe des Hundes an eine andere Person

Was wird benötigt:

  • Name des Hundes
  • Name und Adresse des Hundehalters
  • Euthanasiebestätigung (falls zutreffend)

Die Abmeldung kann online, per Mail oder persönlich zu unseren Parteienverkehrszeiten erfolgen. 

Wichtig zu wissen: solange die Abmeldung nicht erfolgt, bleibt die Abgabenpflicht bestehen! Auch bei einem Umzug innerhalb einer Gemeinde muss die neue Adresse gemeldet werden. 

Bei Abmeldung aufgrund eines Todes:

Der Abschied von einem Hund bedeutet oft mehr als nur den Verlust eines Haustieres – es ist der Abschied von einem treuen Gefährten, einem Familienmitglied, einem stillen Tröster in schwierigen Zeiten. Der Verlust eines treuen Begleiters ist stets ein schmerzlicher Moment und wir können es verstehen, wenn Sie nicht die Kraft dazu aufbringen uns dieses persönlich mitzuteilen. Teilen Sie uns das Ableben telefonisch oder auch per Mail mit, wir werden die Abmeldung aus dem Hunderegister entsprechend vermerken. Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Datum des Ablebens, das Sie uns mitgeteilt haben - wenn es Ihnen möglich ist, übermitteln Sie uns bitte die Euthanasiebestätigung entweder per Mail oder nachträglich, wenn Kraft dazu ist.

Wir danken Ihnen für die verantwortungsvolle Haltung Ihres Tieres und wünschen Ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit.


Zuständig