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Heizkostenzuschuss 2024/2025

NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025

Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

1.
a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
 - “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;

2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung

3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß
 § 293 ASVG nicht überschreiten.

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie auf der Webseite von der NÖ Landesregierung unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

Die Gemeinde hat die inhaltliche und formelle Richtigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. Die Gewährung eines Heizkostenzuschusses für eine Heizperiode ist von der NÖ Landesregierung zu beschließen.

Bitte verwenden Sie daher den aktuellen Antrag für das Jahr 2024/2025. Diesen können Sie entweder downloaden oder auch am Gemeindeamt beantragen. Bitte bringen Sie die aktuellen monatlichen Einkommensnachweise ALLER im Haushalt gemeldeten Personen (auch Nachweise über Alimente oder Unterhalt), sowie Schulbesuchsbestätigung (ab dem 15. Lebensjahr) sowie die E-Card ALLER im Haushalt gemeldeten Personen, mit!


21.10.2024