Die beantragten Wahlkarten wurden bereits postalisch versendet, diese werden in den nächsten Tagen eingeschrieben zugestellt! Bitte beachten Sie, dass UNBEDINGT Ihre Unterschrift auf der Wahlkarte vorhanden sein muss und die Wahlkarte zugeklebt sein muss - nur so zählt Ihre abgegebene Stimme!
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann kann persönlich eine Wahlkarte beantragt werden. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: persönlich im Gemeindeamt (Ausweis erforderlich), schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.