Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ist gesetzlich beauftragt, Befreiungen und Zuschussleistungen abzuwickeln. Sie prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
Aktuelles ab 1. April 2026:
Mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag können Sie nun zusätzlich bei den Strom-Kosten sparen.
Sie haben damit Anspruch auf den Sozialtarif für Strom (gesetzlich gedeckelter Energiepreis innerhalb des bestehenden Strom-Vertrags) – ausgenommen Studierende. Gemeinsam führen der Strom-Sozialtarif (Energiepreisdeckel) und eine EAG-Kosten-Befreiung (Entfall eines Netzkosten-Anteils) zu einer spürbaren Entlastung Ihrer gesamten Strom-Kosten.
Der Online-Befreiungsrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob ein Anspruch besteht. Sie erhalten Ihren persönlichen Befreiungsantrag, eine Checkliste und das Ergebnis direkt zum Download.
Zudem können Sie bei der OBS nun auch eine Feststellung der Unterstützungswürdigkeit nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) beantragen.
Damit erhalten Sie einen amtlichen Bescheid als „schutzbedürftiger“, „einkommensschwacher“ oder „förderungswürdiger“ Haushalt. Dieser Bescheid kann bei anderen Stellen als Nachweis dienen, etwa für bestimmte Unterstützungen oder Förderungen im Energiebereich.
Sie erhalten die Formulare sowie weitere Informationen der OBS auch im Bürgerservice oder in unserem Downloadbereich/Soziales.
Sie erhalten die Formulare der OBS auch im Bürgerservice oder in unserem Downloadbereich/Soziales.