Ehrungen

Traditionell werden in unserer Gemeinde Altersehrungen ab dem 75. Lebensjahr persönlich geehrt, meistens durch den Bürgermeister oder einen Gemeindevertreter. Hin und wieder kann es vorkommen, dass nicht alle Personendaten im ZMR (zentralen Melderegister) vollständig übermittelt wurden und somit der eine oder andere nicht als Jubilar aufscheint. Wenn auch Sie geehrt werden möchte, bitten wir Sie uns Ihre Geburtsurkunde vorzuweisen, damit dies nachträglich geändert werden kann.

Auch werden Paare ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) mit gemeinsamen Ehejahren und Hauptwohnsitz in Maria Lanzendorf, von der Gemeinde in besonderer Form und (wenn erwünscht) auch Persönlich, durch den Bürgermeister oder einen Gemeindevertreter geehrt.

Leider kann es auch bei den Hochzeitsjubilaren vorkommen, dass auch hier nicht von jeden die Ehedaten aufliegen, daher bitten wir Ehepaare, welche die 

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre),
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
  • Steinerne Hochzeit (67,5 Jahre)
  • Juwelen Hochzeit (72,5 Jahre)
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)

 feiern, diese am Gemeindeamt zu melden - dazu benötigen wir Ihre Heiratsurkunde. 

Zuständig