Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
Je nach Bundesland können das sein: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc. - Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Je nach Bundesland können das sein: Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes, etwa eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, einer Terrasse etc. - Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten
Voraussetzungen:
Je nach Bauvorhaben werden die Nachbarinnen/Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.
Liegen schließlich alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Baubewilligung schriftlich erteilt bzw. entsteht eine solche durch Ablauf von Fristen.