Ansuchen Kurplätze - Land NÖ
Bedürftige Personen mit einer rheumatischen Erkrankung oder einer Bewegungsbehinderung können bei der Abteilung Finanzen um Kurplätze ansuchen.
Ein Kurplatz kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen (Landesregierung NÖ) prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – den entsprechenden Kurplatz im Badenerhof Gesundheits- und Kurhotel in Baden bei Wien.
Die
Mittel kommen aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden.
Für einen Kurplatz aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller
- an einer rheumatischen Erkrankung oder einer Bewegungsbehinderung leiden,
- kurfähig sein,
- bedürftig sein,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten. Eine Einreichung ist jederzeit möglich.
Download:
Richtlinien für die Vergabe von Kurplätzen aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden
Ansuchen um einen Kurplatz aus der "Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden"