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Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

Mit 1. Juni 2023 trat die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft.

Ebenso wird die derzeit aufrechte NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung durch die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ersetzt. Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Folgende Maßnahmen treten in Kraft:

MELDEPFLICHT
Alle Hunde, die neu angeschafft werden, sind bei der zuständigen Gemeinde unverzüglich zu melden.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (FÜR ALLE HUNDE)
Alle HundehaltenInnen müssen den Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicher­ung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden bei der Anmeldung vorlegen. 

Bis spätestens 01. Juni 2025 müssen auch für bereits gehaltene Hunde eine Haftpflichtversicherungen in der Höhe von                € 725.000,00 pro Hund vorgelegt werden.

VERPFLICHTENDER „NÖ HUNDEPASS“ (ALLGEMEINE SACHKUNDE) 
Bei Neuanschaffung eines Hundes nach dem 1. Juni 2023 ist der Kurs „Allgemeine Sachkunde“ zu absolvieren und bei der Anmeldung des Hundes auf der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Falls diese nicht bei der Anmeldung erbracht werden kann, ist der Nachweis binnen 6 Monaten nachzubringen. Dieser Kurs muss nur einmal besucht werden.

BESCHRÄNKUNG DER HUNDEHALTUNG
Das Halten von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt ist verboten. Davon dürften maximal zwei Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (oder auffällige Hunde) gehalten werden. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Hundehaltegesetz


27.06.2023