Pflegegeldantrag

Ein Antrag auf Pflegegeld kann mittels Formular oder auch formlos mit einem Schreiben erfolgen:

Antragsberechtigt sind:
» Pflegebedürftige
» Gesetzliche Vertreter/innen bzw. Sachwalter/innen
» Familienmitglieder
» Haushaltsangehörige


Höherer Pflegeaufwand:

Steigt der Pflegeaufwand, muss man die Erhöhung des Pflegegeldes schriftlich beantragen.

Wichtig ist, dass jede für den Bezug des Pflegegeldes maßgebliche Änderung (zB Wohnsitzwechsel) der pflegegeldauszahlenden Stelle zu melden ist, da zuviel ausgezahltes Pflegegeld zurückgefordert wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pensionsversicherungsanstalt:

telefonischen Auskunfts- und Beratungszeiten (Telefon: 05 03 03)
Montag bis Mittwoch von 7:00 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr                          PV Pensionsversicherungsanstalt

Zuständig

Formulare