Fundamt

Sie haben etwas gefunden oder verloren? 

Wenn Sie etwas gefunden haben - freut sich der Besitzer über die ehrliche Abgabe des Fundgegenstandes. Denn wenn Sie etwas verloren haben, kann es durchaus sein, dass wir durch ehrliche Finder den Gegenstand aufbewahrt haben. Rufen Sie einfach an - egal ob in der Situation des "Gefundenen" oder "Verlorenen" - wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sollten Sie jedoch eine Verlustanzeige für eine Behörde, Versicherung oder Sonstiges benötigen, stellen wir Ihnen diese ebenfalls aus (kostenpflichtig)!

Geht der Führerschein verloren oder wird er gestohlen, muss bei der Polizei unverzüglich – spätestens aber eine Woche nach dem Verlust oder Diebstahl – eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden.                                                                Eine Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige gilt vier Wochen lang als Führerscheinersatz – allerdings nur innerhalb Österreichs.

Wenn Sie Ihren Führerschein im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann dort kein Duplikat der österreichischen Lenkberechtigung ausgestellt werden.

Zuständige Stelle:

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft 

Weitere Informationen finden Sie auf: Verlust Führerschein - Österreich.gv.at

Zuständig